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KircheneintrittTaufeKonfirmationTrauung Todesfall  Ortskirchensteuer   Vermietung von Räumen

 Kircheneintritt  

An wen muß ich mich wenden?
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Pastorin Anne Noll:  05941/ 256 oder fragen Sie im Pfarrbüro nach: 05943/ 338. Unsere Sekretärin stellt dann einen Kontakt zu der Pastorin her, um einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pastor nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen, anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Pastorin Anne Noll 
Was kostet der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen.
Kirchen- und Ortskirchensteuer ( siehe:Ortskirchensteuer )

Taufe 

Bitte wenden Sie sich einfach an Pastorin Anne Noll: 05941/ 256 und besprechen Sie das Weitere mit ihr.
Möchten Sie die Taufe Ihres Kind nicht in der Kirche Ihres Wohnorts feiern, melden Sie sich beim Pfarramt des entsprechenden Ortes. Der Pastor oder die Pastorin Ihrer Heimatgemeinde stellt einen Erlaubnisschein (Dimmissoriale) aus. In der Regel haben wir monatlich einen Gottesdienst mit Taufen vorgesehen.
Welche Unterlagen brauchen wir für die Taufe?
Sie benötigen eine Ausfertigung der Geburtsurkunde Ihres Kindes. Falls die vorgesehenen Patinnen oder Paten nicht in der Gemeinde wohnen, brauchen sie einen Patenschein, den das Pfarramt am Wohnort der Paten ausstellt. Der Patenschein bestätigt, dass sie Mitglied der Kirche und im Besitz des Patenrechts sind.
Müssen wir als Eltern Mitglied der Kirche sein?
Mit der Taufe übernehmen Sie die Aufgabe, mit ihrem Kind die Beziehung zwischen ihm und Gott und der Gemeinschaft der Christinnen und Christen zu entdecken, diese Beziehung wachsen zu lassen und mit Leben zu füllen. Insofern ist die Mitgliedschaft in einer Kirche sinnvoll. Sollten Sie jedoch ausgetreten sein, wird die Taufe nicht verweigert, wenn Sie gemeinsam mit den Paten dieser Aufgabe nachkommen.
Wer kann Patin oder Pate werden?
Pate oder Patin kann ein Mensch Ihres Vertrauens werden. Voraussetzung ist, dass er oder sie konfirmiert ist und einer Kirche in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehört. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit auch das Recht auf das Patenamt aufgegeben. Wenigstens ein Pate sollte evangelisch und konfirmiert sein.
Wer sucht das Taufwort aus?
Zur Taufe gehört ein Bibelvers, der das Kind auf seinem Lebensweg begleiten soll. Das Wort sollte darum schon für Kinder verständlich sein. Nach Rücksprache mit Ihrem Pastor oder Ihrer Pastorin können Sie gemeinsam mit den Paten einen Taufspruch aussuchen.
Können wir unser Kind auch ökumenisch taufen lassen?
Eine ökumenische Taufe ist noch nicht möglich. Eine Taufe wird jedoch von den großen Konfessionen gegenseitig anerkannt.
Muss ich für die Taufe bezahlen?
Für die Taufe entstehen von Seiten der Kirche für Sie keine Kosten.

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Konfirmation

Im Konfirmandenunterricht stehen Fragen über den Sinn des Lebens, über das Erwachsenwerden und den christlichen Glauben im Mittelpunkt. Die Jugendlichen debattieren miteinander und dazu gehört es, Fragen zu stellen, Orientierung für den Lebensweg zu suchen und Möglichkeiten und Wege zu entdecken, das eigene Leben aus dem christlichen Glauben heraus zu gestalten.
Die Konfirmandenzeit beginnt jeweils nach den Sommerferien und endet mit der Konfirmation, die im übernächsten Jahr vor Ostern stattfindet. Zur Konfirmandenzeit gehören zweiwöchentliche Treffen von 90 Minuten Dauer, ( z.Zt. Donnerstag, 16.00 Uhr) eine Konfirmandenfreizeit sowie weitere Projekte und Veranstaltungen nach vorheriger Ankündigung. Mit der Konfirmation wird u.a. das Recht zugesprochen, Patin/Pate zu werden, eine Nottaufe vorzunehmen, als Erwachsener an kirchlichen Wahlen teilzunehmen oder in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden und in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilzunehmen.
Wie melde ich mein Kind zum Konfirmandenunterricht an?
Die Anmeldungen zum Konfirmandenunterricht erfolgt in den Monaten vor den Sommerferien.  Kommen Sie dazu bitte in unser Pfarrbüro in Emlichheim, Wintershallstraße 3 (im Gemeindehaus) während der Öffnungszeiten  (MO bis DO 09.00-11.30 Uhr). Bringen Sie bitte die Geburtsurkunde und ein aktuelles  Passbild mit. Da es keine speziellen Jahresvorgaben gibt, wann ihr Kind zum Konfirmandenunterricht kommen sollte, empfehlen wir Ihnen, dass es mit seinen Schulfreunden den Unterricht besuchen sollte. Als  Altersanhaltspunkt lässt sich sagen, dass mit Beginn des 7. Schuljahres auch der Unterricht beginnen sollte. Dies ist nur ein zeitlicher Anhaltspunkt und keine unumstößliche Vorgabe.
Entstehen Kosten?
Durch die Teilnahme an der Konfirmandenzeit entstehen im Prinzip keine Kosten.  Die zur Konfirmandenzeit gehörenden Fahrten müssen natürlich bezahlt werden. Gegebenenfalls kann die Kirchengemeinde Hilfen zur Finanzierung anbieten. Bitte wenden Sie sich dafür an die zuständigen Pastor.
Müssen die Eltern der Konfirmanden Mitglieder einer christlichen Kirche sein?
Nein. Die Eltern müssen keiner christlichen Kirche angehören.
Müssen die Jugendlichen vor der Konfirmation getauft sein?
Ja. Die Taufe ist eine wichtige Voraussetzung für die Konfirmation. Mit  ihrem „Ja“ bei der Konfirmation bestätigen die jungen Menschen die  Taufe. Die Taufe kann auch während der Unterrichtszeit oder im  Konfirmationsgottesdienst nachgeholt werden.
Welche Rechte erhalten die Jugendlichen bei der Konfirmation?
Nach der Konfirmation dürfen evangelische Christen offiziell am  Abendmahl in allen evangelischen Kirche teilnehmen und ein Patenamt  übernehmen – einige Kirchen lassen Kinder auch bereits vor der  Konfirmation zum Abendmahl zu. In den meisten Kirchen ist die  Konfirmation auch Voraussetzung für das kirchliche Wahlrecht und die  Übernahme kirchlicher Ämter.
Können auch Erwachsene konfirmiert werden?
Ja. Getaufte Mitglieder der Kirche können nach einer entsprechenden  Vorbereitungszeit konfirmiert werden. Diese wird mit der zuständigen  Kirchengemeinde des eigenen Pfarrbezirkes vereinbart. Bei der Taufe  eines Erwachsenen ist die Konfirmation allerdings nicht mehr notwendig,  weil der Akt der Taufe und das mit der Konfirmation verbundene  Glaubensbekenntnis zusammenfallen.
Müssen Konfirmanden regelmäßig in die Kirche gehen?
In der Regel wird erwartet, dass die Jugendlichen den Gottesdienst am  Sonntagvormittag besuchen. Je nach Angebot können das Jugend- oder  Kindergottesdienste und andere kirchliche Veranstaltungen sein. Auch die  Eltern der Konfirmanden laden die Kirchen dazu herzlich ein.
Endet das Patenamt mit der Konfirmation?
Die Aufgaben der Paten enden offiziell mit der Konfirmation, weil die  Jugendlichen damit religionsmündig werden. Die guten Kontakte zwischen  Paten und Patenkindern können für die heranwachsenden Mädchen und Jungen  aber weiter wichtig sein.
Was soll mein Kind zur Konfirmation anziehen?
Die Kleidung sollte den festlichen Charakter des Tages unterstreichen.  Es gibt allerdings örtlich und traditionell gebundene Unterschiede. Die  Kleiderfrage sollten Eltern und Kinder gemeinsam klären oder beim  Elternabend mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin besprechen.
Was schenkt man den Jugendlichen zur Konfirmation?
Eine alte Tradition ist es, Konfirmanden eine Bibel oder ein Gesangbuch  zu überreichen; dieses Geschenk kommt oft von den Paten, den Eltern oder  den Großeltern. Vielfach wird aber heute Bargeld verschenkt. Zu überlegen ist, ob nicht  innerhalb einer Familie auch eine andere Geschenkkultur reizvoll wäre. So haben Sachgeschenke einen ganz eigenen Erinnerungswert – ein  Geschenketisch oder eine Geschenkeliste, wie es sonst zu Hochzeiten  üblich ist, wird vielerorts auch für Konfirmanden und Konfirmandinnen  eingerichtet. Gutscheine für gemeinsame Unternehmungen, kleine Reisen  oder ein besonderes Erlebnis haben einen persönlichen Wert, gemeinsam  verbrachte Zeit wird von vielen Jugendlichen als besondere Wertschätzung  erlebt.

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 Trauung

Wo und wie melden wir uns an?
Wollen Sie die Kirche Ihrer  Kirchengemeinde nutzen, wenden Sie sich an Pastorin Anne Noll: 05941/ 256 . Dann können Sie  einen Termin verabreden für die Trauung selbst und ein Traugespräch  davor. Möchten Sie in einer anderen Kirche den Gottesdienst feiern, melden Sie sich dort.
Was kostet die Trauung?
Üblicherweise ist dieser  Gottesdienst in der eigenen Gemeinde kostenlos. Sollten Sie sich eine  Kirche in einer anderen Gemeinde ausgesucht haben, können Kosten  entstehen. Fragen Sie im zuständigen Pfarramt nach den örtlichen  Regelungen.
Können wir uns kirchlich trauen lassen ohne standesamtliche Heirat?
Aus  staatlicher Sicht wäre das möglich. Die zur Evangelischen Kirche  in Deutschland gehörenden Kirchen haben aber mit dem christlichen  Verständnis der Ehe entschieden, das nicht zu tun, so dass die Antwort „Nein“ ist.
Muss ich in der Kirche sein?
Ja – zumindest einer von Ihnen beiden. Sonst wäre ein Gottesdienst ja auch irgendwie eine unpassende Veranstaltung.
Welche Unterlagen brauchen wir?
Die Heiratsurkunde. Haben Sie  sich für eine andere Kirche entschieden als die der eigenen Gemeinde,  werden Sie nach einem Entlassungsschein (Dimissoriale)  gefragt, den Sie in Ihrem Pfarramt bekommen.
Brauchen wir Trauzeugen?
Nein.
Können wir die Kirche besonders schmücken?
Das ist  meistens möglich. Fragen Sie am besten bei der Anmeldung nach.  Allerdings werden Sie es selbst organisieren und auch bezahlen müssen.
Wie ist es mit Bildern und Videos?
Das regeln Gemeinden ganz  unterschiedlich – von „gar nicht“ bis „alles ist möglich“. Vorher  fragen ist deshalb höchst sinnvoll. Und eine Hilfe kann es sein, wenn  Sie sich überlegen, wie Sie die Aufnahmen später nutzen möchten.  Bedenken Sie auch, dass Sie Ihre inneren Wahrnehmungen und Ihre Gefühle  damit nicht abbilden können.
Wie ist das mit einer ökumenischen Trauung?
Leider gibt es sie nicht wirklich: denn entweder ist es eine katholische Trauung mit evangelischer Beteiligung oder eine evangelische Trauung mit katholischer Beteiligung. Rein organisatorisch ist meist sehr viel regelbar – das hängt aber von den beteiligten Personen ab. Dennoch ist es ein großes Ärgernis, dass einem ernsthaften Wunsch derzeit so wenig entsprochen werden kann.
Können wir uns auch von einer anderen Pastorin oder einem anderen Pastor trauen lassen?
Ja. Das ist eine Frage der Absprache.
Können wir die Musik aussuchen?
Wahrscheinlich werden  Sie im Traugespräch sogar danach gefragt. Allerdings setzen oft die  Möglichkeiten der Gemeinden Grenzen für die Auswahl. Sie können  natürlich eigene Musiker mitbringen, sollten das dann aber vorher  absprechen. Die Musik muss ja in eine Kirche und einen Gottesdienst passen.
Ich bin geschieden …
Die evangelische Kirche ermöglicht einen neuen Anfang. Sie können sich also auch nach einer Scheidung kirchlich trauen lassen.
Meine Partnerin / mein Partner ist geschieden …
Ist sie oder er evangelisch, gilt die Möglichkeit zum Neuanfang. Für eine Partnerin bzw. einen Partner aus der römisch-katholischen Kirche sieht das freilich anders aus: weil dort die Ehe als unauflöslich gilt, ist eine erneute kirchliche Heirat unmöglich. Eine evangelische Trauung bedeutet dann den Ausschluss von der Eucharistiegemeinschaft.
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Todesfälle


An wen muß ich mich wenden?
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Pastorin Anne Noll: 05941/ 256 oder fragen Sie im Pfarrbüro nach: 05943/ 338. Unsere Sekretärin stellt dann einen Kontakt zu unserem Pastor her, um einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren.
Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit der Pastorin, dem Pastor oder dem Bestatter hinsichtlich der Liedauswahl und der Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung.
Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihren Pastor / Ihre Pastorin wenden.
Gibt es eine ökumenische Bestattung?
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.
Kann jemand, der Selbstmord begangen hat, kirchlich bestattet werden?
Ja, ein Selbstmord ist kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.
Was ist eine Aussegnung?
Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde um Rat und äußern Sie Ihre Wünsche.
Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?
Mit der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt.
Was kostet eine Beerdigung?
Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle / Kirche und die Inanspruchnahme des Organisten oder der Organistin hinzukommen.
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Ortskirchensteuer


Da die von der Landeskirche über den Kirchenkreis zugewiesen Kirchensteuer für die vielfältigen Aufgaben einer Kirchengemeinde nicht ausreichend ist, können  Kirchengemeinden ein freiwilliges Kirchgeld oder aber  eine zusätzliche Ortskirchensteuer als Pflichtsteuer( nach der Rechtsverordnung über die Erhebung von Kirchgeld in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers vom 19. Dezember 1974,KABl. 1975, S. 42, zuletzt geändert durch Rechtsverordnung vom 10. Juni 1999, KABl. 1999, S. 89) erheben. Die Kirchengemeinden Emlichheim und Hoogstede haben sich für die Ortskirchensteuer entschieden.
Sie beträgt im Normalfall 24€ pro Jahr.
Die ermäßigte Ortskirchensteuer von 12 € zahlen Ehepartner bei konfessionsverschiedenen Ehepartnern, oder auf Antrag bei geringen Einkommen über dem Sozialhilfesatz.
Bestimmte Personengruppen können auf Antrag sogar  ganz davon befreit werden:  Auszubildende, Sozialhilfeempfänger, Rentenempfänger ( nicht höher als der Sozialhilfesatz).

Unsere Gemeinde ist dankbar für Spenden, die die kirchliche Arbeit zusätzlich unterstützen.
Spendenkonto:

Vermietung von Räumen


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